Pensionskasse: Seit Jahren bemühen sich die Kulturverbände um eine Verbesserung der Vorsorge von Kulturschaffenden in der Schweiz.

Nach wie vor ist die Situation für die meisten Kulturschaffenden, die hierzulande von ihrer künstlerischen Tätigkeit leben, schlecht. Immer wieder fallen sie durch das Netz der Sozial- und Fürsorgeversicherung. Bis anhin konnten sich viele freischaffende (Personen, die in verschiedenen, zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen und bei unterschiedlichen Arbeitgebern tätig sind) und selbstständig erwerbende Künstlerinnen und Künstler nicht einmal auf freiwilliger Basis versichern, da eine entsprechende Vorsorgeeinrichtung fehlte.

Um diese Situation zu verbessern, haben sich Ende Januar 2009 fünf Vorsorgeeinrichtungen des Kulturbereiches zum Netzwerk Vorsorge Kultur zusammengeschlossen.

 

Förderbeiträge: Kulturschaffende, die z.B. durch Förderbeiträge und Preise vom Bundesamt für Kultur (BAK) und der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia unterstützt werden, erhalten ab 2013 einen Beitrag an ihre berufliche Vorsorge. Die Auszahlung der Förderbeiträge und Preise an die Kulturschaffenden erfolgt erst, wenn dem BAK resp. ProHelvetia die notwendigen Angaben zur Pensionskasse oder Säule 3a der Kulturschaffenden vorliegen.

 

Wichtige Merkblätter unter dem Link «soziale sicherheit» im Menue links!

flyer_pensionskasse_d_web.pdf

https://visarte-basel.ch/de/content/agenda/flyer_pensionskasse_d_web.pdf

 

Link: http://www.vorsorge-kultur.ch