Der Beruf «Künstler*in» ist keine geschützte Berufsbezeichnung, deswegen aber nicht schutzlos. Er ist eng an ästhetische und gesellschaftliche Fragestellungen sowie an Lebenshaltungen geknüpft. Das Berufsbild und seine Tätigkeitsfelder werden stetig verhandelt und aktualisiert. Visarte als Berufsverband visuelle Kunst prägt diese Entwicklung aktiv mit. Unabhängig davon, ob über den formalen akademischen Bildungsweg oder eine autodidaktische Auseinandersetzung: Letztlich definieren Künstler*innen die Ansprüche an ihren Beruf und dessen Ausübung selbst.

Heute absolvieren angehende Künstler*innen in der Regel ein fünfjähriges Hochschulstudium, mit der anschliessenden Möglichkeit einer Forschungstätigkeit und/oder dem Erlangen eines PhD (Philosophical Doctorate). Als professionell gelten in der Schweiz jene Künstler*innen, welche 50% ihres Einkommens über die künstlerische Tätigkeit erwirtschaften oder mindestens 50% ihrer Erwerbszeit in die Kunst investieren (nach Art. 6.2 Kulturförderungsverordnung). Künstler*innen sind selbstständig oder teilselbstständig erwerbende Unternehmer*innen. Als solche verhandeln sie Rahmenbedingungen für ihre Engagements, ihre öffent lichen Auftritte, Ausstellungen und Projekte mit den jeweiligen Institutionen und Veranstalter*innen.

 

leitlinie_verguetung_bildende_kuenstler_visarte.pdf

https://visarte-basel.ch/de/content/agenda/leitlinie_verguetung_bildende_kuenstler_visarte.pdf